Wasserführend
Für zentrale Festbrennstoff-Heizkessel schreibt die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung einen Mindestwasserinhalt von 55 Litern pro Kilowatt Kesselleistung vor (sofern bei einem zentralen Kessel nur ein Abbrand von rund eineinhalb Stunden gefahren und gespeichert werden muss). Im Hinblick auf einen Kaminofen mit beispielsweise 5 Kilowatt wasserseitiger Leistung entspräche dieses einem Mindestwasserinhalt von 275 Litern.