Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
Bei der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) handelt es sich um die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BlmSCHV), die die Emissionsgrenzwerte für den Betrieb kleiner und mittelgroßer Heizungsanlagen festlegt. Die Novellierung der 1. BlmSCHV trat am 22. März 2010 in Kraft und schreibt strenge Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen vor. Im Rahmen der 2. Stufe gelten inzwischen sogar noch strengere Auflagen.